NIS-2-Richtlinie: Mehr Sicherheit für den europäischen Cyberraum.

Die wichtigsten Informationen, kompakt für Sie zusammengefasst.

Welche Unternehmen müssen handeln?

Im Vergleich zur vorherigen NIS-Richtlinie, die sich auf KRITIS-Unternehmen fokussiert hat, werden mit der aktualisierten NIS-2-Richtlinie weit mehr Unternehmen in die Pflicht genommen. Zusätzlich rücken Geschäftsführer:innen in den Fokus: Sie können zukünftig mit ihrem persönlichen Vermögen haftbar gemacht werden.
Eine Definition der betroffenen Unternehmen und Unternehmensgrößen und Handlungsempfehlungen finden Sie in unserem kostenlosen Whitepaper.

In dieser Webinar-Aufzeichnung erklären Rechtsexperte Prof Dr. Dennis-Kenji Kipker und Ari Albertini, CEO von FTAPI und ebenfalls von der Richtlinie betroffen, was es jetzt zu tun gibt, um sich gegen Cyberangriffe zu rüsten.

Experten-Wissen to go!

Im Experten-Talk zwischen Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker, IT-Rechtsexperte und Gründer des cyberintelligence.institute, und Ari Albertini, CEO FTAPI, erhalten Sie detaillierte Informationen rund um NIS-2, Tipps, was Sie jetzt angehen sollten und erfahren, warum es keinen Grund gibt, jetzt panisch zu werden und kopflos Maßnahmen zu ergreifen.

Warum ist Handeln so wichtig?

Hackerangriffe täglich deutschlandweit
0
Unternehmen sind von NIS-2 betroffen
ca. 0
sind noch nicht NIS-2 compliant​
0 %
Euro Strafzahlung bei Nicht-Einhaltung
bis 0 Mio.

NIS-2-Maßnahmen mit FTAPI umsetzen.

Sie möchten wissen, wie FTAPI Sie bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie unterstützen kann?

Geprüfte und bestätigte Sicherheit für Ihre Daten durch Zertifizierungen.

Erfahren Sie mehr über NIS-2 und sicheren Datenaustausch.

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Häufige Fragen zur NIS-2-Richtlinie.

Neben der Gruppenzugehörigkeit (KRITIS, besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen) müssen Unternehmen zusätzlich auch in den als kritisch eingestuften Sektoren tätig sein.

Nach aktuellem Stand sind Kommunen nach einem Beschluss des IT-Planungsrates von NIS-2 ausgeschlossen. Allerdings sind Kommunen immer häufiger von Cyberangriffen betroffen und sollten sich dringend mit dem Thema Cybersicherheit auseinandersetzen – auch unabhängig von NIS-2. 

Leider gibt es nicht die eine Lösung, um NIS-2-konform zu sein. An erster Stelle sollte eine umfassende Risikoanalyse stehen, um dann entsprechende Maßnahmen abzuleiten und Risiken zu minimieren.

Der aktuelle Referentenentwurf stammt vom 24.06.2024. Eine Einschätzung zum vorherigen Entwurf vom 07.05.2024 von Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker finden Sie hier.